Sanierungsfahrplan: Das müssen Sie wissen!

Energieeffizienz dargestellt von A - G und ein Modell von einem Haus

Energieeffizienz, Umweltschutz und langfristige Kostenersparnis – das sind nur einige der zahlreichen Vorteile, die mit einem Sanierungsfahrplan verbunden sind. Doch was genau ist ein Sanierungsfahrplan, wie funktioniert er, und für wen ist er sinnvoll?

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan ist ein detailliertes Konzept, das Schritt für Schritt darlegt, wie ein Gebäude energetisch saniert werden kann. Dabei werden Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsmodernisierung und Fenstererneuerung individuell an die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, den CO₂-Ausstoß zu verringern und langfristig Heiz- sowie Stromkosten zu senken.

Warum ist ein Sanierungsfahrplan sinnvoll?

Ein Sanierungsfahrplan sorgt für Klarheit, welche energetischen Verbesserungen notwendig sind und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll umgesetzt werden sollten. Das ermöglicht eine strukturierte und planbare Sanierung, die auch in finanzieller Hinsicht besser zu überblicken ist. Zudem wird durch die zeitliche Planung die Möglichkeit geschaffen, Förderungen zu erhalten, da der Sanierungsfahrplan oft eine Voraussetzung dafür ist. Eine energetische Sanierung steigert außerdem den Immobilienwert und trägt zum Umweltschutz bei, indem der CO₂-Ausstoß reduziert wird.

Was beinhaltet ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan besteht aus mehreren wichtigen Bausteinen, die sicherstellen, dass die Sanierung gezielt und effizient durchgeführt wird. Zunächst erfolgt eine energetische Analyse des Gebäudes. Hierbei wird der aktuelle Energieverbrauch genau unter die Lupe genommen, um Schwachstellen in der Dämmung, Heizung oder Belüftung zu identifizieren. Diese Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen.

Im Anschluss wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, der konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz umfasst. Das können unter anderem die Verbesserung der Dämmung, der Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage sein. Der Katalog enthält genau die Maßnahmen, die für das Gebäude am sinnvollsten sind. Dabei werden auch immer die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers berücksichtigt.

Ein wichtiger Bestandteil des Sanierungsfahrplans ist die Priorisierung der Maßnahmen. Hier wird festgelegt, welche Schritte zuerst durchgeführt werden sollten, um die größte Wirkung bei den geringsten Kosten zu erzielen. Dies hilft, die Sanierung in mehreren Etappen umzusetzen und ermöglicht es, die Maßnahmen je nach verfügbarem Budget zu planen.

Ein weiterer Aspekt ist die Kostenschätzung. Für jede Maßnahme wird eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten erstellt. So erhalten Sie einen Überblick, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die Kostenschätzungen helfen dabei, die finanziellen Rahmenbedingungen der Sanierung festzulegen und die Investitionen zu planen.

Abschließend enthält der Sanierungsfahrplan auch einen Zeithorizont. Dieser zeigt auf, in welchem Zeitraum die verschiedenen Maßnahmen umgesetzt werden sollten und welche finanziellen Ressourcen zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind. So lässt sich die Sanierung über mehrere Jahre hinweg steuern und an die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers anpassen.

Fördermöglichkeiten

Eine erfreuliche Nachricht für alle Eigentümer: Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird in vielen Fällen vom BAFA-Programm (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Sie können dabei bis zu 80 % der Kosten für die Erstellung des Fahrplans erstattet bekommen. Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme, beispielsweise in Baden-Württemberg, die ebenfalls finanzielle Unterstützung bieten. Es lohnt sich, sich rechtzeitig über diese Optionen zu informieren, um die Sanierungskosten zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen und regionale Besonderheiten in Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan hat nicht nur praktische Vorteile, sondern ist auch zunehmend ein Thema der Gesetzgebung. Besonders in Baden-Württemberg gibt es spezifische Regelungen, die Immobilieneigentümer betreffen. Diese beinhalten unter anderem das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), das die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungsmodernisierungen festlegt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt auf Bundesebene die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Sanierungen.

Besonders hervorzuheben ist die Sanierungsfahrplan-Pflicht in Baden-Württemberg. Hier wird im Rahmen des EWärmeG ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verlangt, wenn bei einem Heizungswechsel 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden sollen. Der Sanierungsfahrplan kann dabei als Ersatzmaßnahme anerkannt werden und bis zu 5 % der Pflicht erfüllen, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Heizungstausch erstellt wurde.

Wer erstellt einen Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan sollte von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass der Energieberater über eine BAFA-Zertifizierung verfügt, um die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln zu erfüllen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Energieberater alle relevanten Zertifikate vorweisen kann, um sicherzustellen, dass die Sanierungsplanung den Anforderungen entspricht und Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

Wir begleiten Sie bei Ihrer energetischen Sanierung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Sanierung. Gemeinsam mit unserem Partner abc energy, bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Sanierungsfahrpläne an. Dabei profitieren unsere Kundinnen und Kunden von einem kostenlosen Erstgespräch, in dem die wichtigsten Fragen geklärt werden.

Interessiert? Vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich individuell beraten. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrem Sanierungsprojekt zu helfen!

Staatliche Förderung zur Sanierung – So sparen Sie nachhaltig Ressourcen und Geld.

Vergleich zwischen altem Haus und saniertem Haus

Sie wollen Ihr Zuhause sanieren und damit Ressourcen sparen? Mit Zuschüssen von bis zu 40 % der Investitionskosten oder einem zinsgünstigen Darlehen ab 0,33 % p. a. erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung bei Ihrem Sanierungsprojekt. Egal, ob Sie eine energieeffiziente Heizung einbauen, Ihre Wärmedämmung verbessern oder Ihr komplettes Haus sanieren möchten, hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu den richtigen Fördermitteln.

Förderkredit oder Zuschuss: So finden Sie das richtige Programm

Je nach Ihrem Vorhaben ist zwischen einem Förderkredit und einem Zuschuss zu unterscheiden. Der Förderkredit bezieht auf eine Komplettsanierung von einem Haus oder einer Wohnung und wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vergünstigte Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Mit einem reinen Zuschuss werden Einzelmaßnahmen gefördert, die zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie beitragen, wie z. B. die Erstellung einer Photovoltaikanlage oder der Austausch der Heizungsanlage. Bei diesen Zuschüssen spricht man auch von einer BAFA-Förderung, da hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da Sie so Ihre Förderung je nach Förderprogramm direkt bei der zuständigen Stelle beantragen können und sich wertvolle Zeit sparen.

Das klingt kompliziert? Keine Sorge, unsere Ansprechpartner sind Spezialisten auf diesem Gebiet und übernehmen gerne die Antragstellung für Sie.

Staatliche Förderung mit dem Förderkredit für effiziente Gebäude der KfW

Mit dem Wohngebäudekredit fördert die KfW die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, also alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu zählen auch Baunebenkosten sowie Wiederherstellungskosten. Die Effizienzhaus-Stufe bedeutet, dass Ihre Immobilie nach der Sanierung nur max. 85 % der Primärenergie des ausgewählten Referenzgebäudes benötigt.

Auch die Umwidmung von einer aktuell nicht bewohnten Fläche in eine Wohnfläche wird gefördert. Das ist der Fall, wenn Sie z. B. eine aktuelle unbeheizte Nichtwohnfläche wie eine Scheune oder Fabrikhalle in eine neue Wohneinheit umwidmen. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für eine notwendige Fachplanung und eine Baubegleitung durch Spezialisten zu beantragen.

Den Wohngebäudekredit für Sanierungen erhalten Sie ab 0,33 % effektiven Jahreszins und einem Kreditvolumen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 40 %. Die Auszahlung ist in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen möglich.

Beim Fördermittelantrag ist zu beachten, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrages mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Alle Konditionen sind Stand 15.07.2023.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Wohngebäudesanierung über die BAFA

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Zuschüsse zur Sanierung von Gebäuden vergeben, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Die Förderung bezieht sich hierbei immer auf Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Darunter zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Türen, Dämmung), Anlagetechnik, Heizungstechnik, Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung.

Der maximale Fördersatz für die Sanierung liegt zwischen 20 % und 40 % und hängt von der jeweiligen Sanierungsmaßnahme ab. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Zusätzlich besteht ein Mindestinvestitionsvolumen zwischen 2.000 Euro, ausgenommen der Heizungsoptimierung mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro.

Übersicht Fördersätze von Einzelmaßnahmen (PDF Download).

Alle Konditionen sind Stand 15.07.2023.

Der Weg zum Fördermittelantrag: Darauf müssen Sie achten.

Sie haben sich entschieden Ihre Immobilie zu sanieren und sind sich unsicher, welche Fördermittel Sie beantragen können und wie Sie nun am besten vorgehen?

Zu Beginn lohnt es sich ein Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Stelle zu vereinbaren. In diesem Termin werden Ihre Sanierungswünsche besprochen und daraufhin Ihre Immobilie analysiert. Dadurch erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Fördermittel für Sie in Frage kommen – bei Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse über die BAFA möglich und für Komplettsanierungen eignet sich ein Förderkredit der KfW. Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen ist es notwendig, vorab einen Energieberater zu kontaktieren, um eine Energiemessung und Einschätzung der Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Den erstellten Energiefahrplan muss Ihre Bank bei der Beantragung des Förderkredits der KfW vorlegen. Zusätzlich ist ebenfalls ein Kostenvoranschlag Ihrer Gewerke bei Antragsstellung einzureichen. Für Zuschüsse reicht somit der Kostenvoranschlag der Handwerksleistungen aus und Sie benötigen keine Energieberatung.

Bitte beachten Sie: Der Auftrag an Ihre Handwerker darf auf keinen Fall vor Genehmigung Ihres Zuschusses oder Förderkredits vergeben werden.

Die Beantragung eines Förderkredits der KfW muss zwangsläufig über einen Finanzierungspartner, z. B. Ihre Bank eingereicht werden. Einen Zuschuss der BAFA können Sie grundsätzlich selbst einreichen, jedoch kann es sich hier ebenfalls lohnen, dies direkt über Ihre Bank zu beantragen.

Sie möchten Ihre Immobilie sanieren oder haben Fragen dazu?

Unsere Experten beraten Sie gerne umfassend zu allen verfügbaren Fördermitteln und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.

Schon gewusst? Wir arbeiten exklusiv mit Energieberatern zusammen, die Ihnen gerne bei der Einschätzung Ihrer Immobilie zur Seite stehen.