Staatliche Förderung zur Sanierung – So sparen Sie nachhaltig Ressourcen und Geld.

Vergleich zwischen altem Haus und saniertem Haus
Juni 30, 2023

Sie wollen Ihr Zuhause sanieren und damit Ressourcen sparen? Mit Zuschüssen von bis zu 40 % der Investitionskosten oder einem zinsgünstigen Darlehen ab 0,33 % p. a. erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung bei Ihrem Sanierungsprojekt. Egal, ob Sie eine energieeffiziente Heizung einbauen, Ihre Wärmedämmung verbessern oder Ihr komplettes Haus sanieren möchten, hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu den richtigen Fördermitteln.

Förderkredit oder Zuschuss: So finden Sie das richtige Programm

Je nach Ihrem Vorhaben ist zwischen einem Förderkredit und einem Zuschuss zu unterscheiden. Der Förderkredit bezieht auf eine Komplettsanierung von einem Haus oder einer Wohnung und wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vergünstigte Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Mit einem reinen Zuschuss werden Einzelmaßnahmen gefördert, die zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie beitragen, wie z. B. die Erstellung einer Photovoltaikanlage oder der Austausch der Heizungsanlage. Bei diesen Zuschüssen spricht man auch von einer BAFA-Förderung, da hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da Sie so Ihre Förderung je nach Förderprogramm direkt bei der zuständigen Stelle beantragen können und sich wertvolle Zeit sparen.

Das klingt kompliziert? Keine Sorge, unsere Ansprechpartner sind Spezialisten auf diesem Gebiet und übernehmen gerne die Antragstellung für Sie.

Staatliche Förderung mit dem Förderkredit für effiziente Gebäude der KfW

Mit dem Wohngebäudekredit fördert die KfW die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, also alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu zählen auch Baunebenkosten sowie Wiederherstellungskosten. Die Effizienzhaus-Stufe bedeutet, dass Ihre Immobilie nach der Sanierung nur max. 85 % der Primärenergie des ausgewählten Referenzgebäudes benötigt.

Auch die Umwidmung von einer aktuell nicht bewohnten Fläche in eine Wohnfläche wird gefördert. Das ist der Fall, wenn Sie z. B. eine aktuelle unbeheizte Nichtwohnfläche wie eine Scheune oder Fabrikhalle in eine neue Wohneinheit umwidmen. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für eine notwendige Fachplanung und eine Baubegleitung durch Spezialisten zu beantragen.

Den Wohngebäudekredit für Sanierungen erhalten Sie ab 0,33 % effektiven Jahreszins und einem Kreditvolumen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 40 %. Die Auszahlung ist in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen möglich.

Beim Fördermittelantrag ist zu beachten, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrages mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Alle Konditionen sind Stand 15.07.2023.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Wohngebäudesanierung über die BAFA

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Zuschüsse zur Sanierung von Gebäuden vergeben, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Die Förderung bezieht sich hierbei immer auf Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Darunter zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Türen, Dämmung), Anlagetechnik, Heizungstechnik, Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung.

Der maximale Fördersatz für die Sanierung liegt zwischen 20 % und 40 % und hängt von der jeweiligen Sanierungsmaßnahme ab. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Zusätzlich besteht ein Mindestinvestitionsvolumen zwischen 2.000 Euro, ausgenommen der Heizungsoptimierung mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro.

Übersicht Fördersätze von Einzelmaßnahmen (PDF Download).

Alle Konditionen sind Stand 15.07.2023.

Der Weg zum Fördermittelantrag: Darauf müssen Sie achten.

Sie haben sich entschieden Ihre Immobilie zu sanieren und sind sich unsicher, welche Fördermittel Sie beantragen können und wie Sie nun am besten vorgehen?

Zu Beginn lohnt es sich ein Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Stelle zu vereinbaren. In diesem Termin werden Ihre Sanierungswünsche besprochen und daraufhin Ihre Immobilie analysiert. Dadurch erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Fördermittel für Sie in Frage kommen – bei Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse über die BAFA möglich und für Komplettsanierungen eignet sich ein Förderkredit der KfW. Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen ist es notwendig, vorab einen Energieberater zu kontaktieren, um eine Energiemessung und Einschätzung der Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Den erstellten Energiefahrplan muss Ihre Bank bei der Beantragung des Förderkredits der KfW vorlegen. Zusätzlich ist ebenfalls ein Kostenvoranschlag Ihrer Gewerke bei Antragsstellung einzureichen. Für Zuschüsse reicht somit der Kostenvoranschlag der Handwerksleistungen aus und Sie benötigen keine Energieberatung.

Bitte beachten Sie: Der Auftrag an Ihre Handwerker darf auf keinen Fall vor Genehmigung Ihres Zuschusses oder Förderkredits vergeben werden.

Die Beantragung eines Förderkredits der KfW muss zwangsläufig über einen Finanzierungspartner, z. B. Ihre Bank eingereicht werden. Einen Zuschuss der BAFA können Sie grundsätzlich selbst einreichen, jedoch kann es sich hier ebenfalls lohnen, dies direkt über Ihre Bank zu beantragen.

Sie möchten Ihre Immobilie sanieren oder haben Fragen dazu?

Unsere Experten beraten Sie gerne umfassend zu allen verfügbaren Fördermitteln und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.

Schon gewusst? Wir arbeiten exklusiv mit Energieberatern zusammen, die Ihnen gerne bei der Einschätzung Ihrer Immobilie zur Seite stehen.

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